Schema: Hehlerei
Schema von: 259 StGB
I. Tatbestand
1.Objektiver Tatbestand
a) Vortat eines anderen (rechtswidrig, sowie gegen fremdes Vermögen gerichtet)
b) Tatobjekt: durch eine Vortat erlangte Sache
c) Tathandlungen (in Zusammenwirken mit dem Vortäter)
aa) Sich oder einem Dritten Verschaffen (inkl. Ankaufen)
bb) Absetzen oder Absetzenhelfen
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Eigennützige oder fremdnützige Bereicherungsabsicht
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Qualifikationen (§§260, 260a)
